Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Die CDS Hackner GmbH ist als Glied von verschiedenen Lieferket­ten indirekt vom Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) betroffen und sich ihrer Verantwortung im Hinblick auf die Zielsetzung dieses Ge­setzes bewusst. Die kaufmännische Leitung der CDS Hackner GmbH organisiert daher mindestens einmal jährlich interne Schulungen für einen mit dem Thema LkSG und den sich hieraus ergebenden Sorgfaltspflichten betrauten CDS-Mitarbeiterkreis. Unser unter­nehmerisches Risikomanagement wurde unter Berücksichtigung des Prinzips der Angemessenheit um die Anforderungen des LkSG erweitert. Wir achten auf die Einhaltung von Menschenrechts- und Umweltstandards unserer Zulieferer soweit dies in unserem Ermes­sens- und Handlungsspielraum liegt. Hierzu erfolgen unter ande­rem auch Besuche unserer Lieferanten im In- und Ausland vor Ort.

Hinweisgeberschutzgesetz

Zur Meldung von wesentlichen Verstößen gegen Zuwiderhandlungen steht unseren Mitarbeitenden, Kunden, Lieferanten und anderen Parteien ein anonymes externes Internetsystem zur Verfügung. Die Meldung ist auch anonym möglich. Jede Meldung wird eingehend geprüft, Verdachtsfälle untersucht und etwaigen Verstößen konsequent nachgegangen.

Dieses System ist auf Deutsch und Englisch verfügbar. Es erlaubt einen vertraulichen und durch spezielle Verschlüsselung gesicherten Dialog mit den Meldestellenverantwortlichen der CDS Hackner.
Bitte beachten Sie dazu vor dem Aufruf auch unseren Datenschutzhinweis (Link zum PDF).

Hier geht es zum Meldeportal.